Flag Indonesien Indonesien (Republik Indonesien)

Stand 28.04.2024 (Unverändert gültig seit: 04.03.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 2

Seit 14. Februar 2024 ist für ausländische Reisende (mit wenigen Ausnahmen, Details siehe www.lovebali.baliprov.go.id/faq) vor Einreise in die Provinz Bali eine Einreisegebühr in Höhe von IDR 150.000,- (etwa € 9,-) pro Person zu bezahlen. Dies gilt sowohl bei Einreise aus dem Ausland als auch aus anderen Provinzen Indonesiens. Die Gebührenzahlung ist vor Einreise über das Onlineportal www.lovebali.baliprov.go.id vorzunehmen, weitere Informationen siehe www.lovebali.baliprov.go.id/faq.

Am 6. Dezember 2022 wurde vom Indonesischen Parlament eine Strafgesetzbuchnovelle verabschiedet, die künftig unter anderem außerehelichen Geschlechtsverkehr unter Strafe stellt. Das neue Gesetz sieht eine Vorbereitungsphase vor und wird erst 2025 in Kraft treten. Bis 2025 finden die neuen Strafgesetzbestimmungen keine Anwendung. 

Nähere Details/ weiterführende Informationen:

Im indonesischen Teil Papuas sind jederzeit Demonstrationen und Unruhen möglich.

Mehrere Vulkane in verschiedenen Landesteilen, wie die Vulkane Bromo und Merapi auf der Insel Java, der Sinabung auf der Insel Sumatra, der Vulkan Anak Krakatau und der Vulkan Agung auf der Insel Bali zeigen zeitweise erhöhte Aktivitäten.

Bereits der Besitz geringster Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen. Die Todesstrafe für Drogendelikte wird auch an Ausländern vollstreckt. Der Begriff Drogen wird von Indonesien sehr breit ausgelegt und umfasst u.U. auch in Österreich legale Substanzen wie cannabishaltige bzw. cannabisbasierte Öle. Für nähere Informationen wenden Sie sich an die nach Aufenthaltsland örtlich zuständige diplomatische und konsularische Vertretungsbehörde der Republik Indonesien, in Österreich die Indonesische Botschaft in Wien.

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.

Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Das Risiko von Erdbeben, Tsunamis, Vulkanausbrüchen und anderen Naturkatastrophen ist sehr hoch.

Es besteht ein hohes Risiko von Terroranschlägen im ganzen Land. Kirchen, Polizei-Stationen, internationale Hotels, Einkaufszentren, Diskotheken, Flugplätze und westliche Einrichtungen, vor allem im großstädtischen Bereich wie Jakarta, Bandung, Medan, Makassar, Surabaya und die Insel Bali gelten als besonders anschlagsge-fährdet. Vor allem um indonesische Feiertage wird zu erhöhter Vorsicht geraten.

Landesweit kann es zu spontanen Protestkundgebungen und ethnischen Konflikten kommen, die in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden können, vor allem auf Kalimantan, Zentral- und Süd-Sulawesi, Banda Aceh, Molukken, West Timor sowie den beiden Provinzen Papua und West-Papua.

In den Gewässern und den Inseln zwischen Indonesien und Malaysia bzw. den Philippinen gibt es Fälle von Piraterie und es besteht das Risiko von Entführungen. In den Provinzen Papua und West-Papua sind gewalttätige Ausschreitungen besonders häufig und es kam in der Vergangenheit zu Entführungen. Das Grenzgebiet zu Timor Leste ist unsicher.

In Bali sind Anzeigen nach Raubüberfällen bei jeder Polizeistation POLRES möglich. Die Adresse kann bei jedem Polizisten bzw. unter +62361/ 224 111 oder +62361/ 233079 erfragt werden. Bei Übersetzungs- bzw. Verständigungsschwierigkeiten kann das Schweizerische Honorarkonsulat kontaktiert werden.

Exkursionen zu Vulkanen sollten zum Schutz vor Kriminellen (besonders häufig am Mount Rinjani auf Lombok) nur mit registriertem Führer unternommen werden.

Falschspielerbanden – häufig auf Bali – verleiten Touristen zu verbotenen, manipulierten Glücksspielen. Es wurden vereinzelt Fälle von manipulierten Bankomaten und anderen betrügerischen Aktivitäten festgestellt.

Notruf: (+62) 112
Polizei: (+62) 110
Feuerwehr: (+62) 113 
Rettung: (+62) 118/119
Such- und Rettungsdienst (SAR): (+62) 115 

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu prüfen.

 

  • Visum: Einreisen zu touristischen und geschäftlichen Zwecken sowie offizielle Besuchsreisen und Transit sind mit "Visa on Arrival (VOA)" für Österreicher:innen möglich. Die maximale Gültigkeitsdauer für kostenpflichtige Visa on Arrival beträgt 30 Tage.
  • Visum erhältlich: Indonesische Botschaft in Wien – nähere Informationen bei der Indonesischen Botschaft
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate bei Einreise
  • Cremefarbener Notpass: Wird akzeptiert, allerdings ist ein bereits vor Reiseantritt durch eine indonesische Botschaft ausgestelltes Visum zwingend erforderlich. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Elektronische Zollerklärung: 48 Stunden vor Einreise kann auf der Homepage der indonesischen Zollbehörde (https://ecd.beacukai.go.id/) eine elektronische Zollerklärung ausgefüllt werden.
  • Seit 14. Februar 2024 ist für ausländische Reisende (mit wenigen Ausnahmen, Details siehe www.lovebali.baliprov.go.id/faq) vor Einreise in die Provinz Bali eine Einreisegebühr in Höhe von IDR 150.000,- (etwa € 9,-) pro Person zu bezahlen. Dies gilt sowohl bei Einreise aus dem Ausland als auch aus anderen Provinzen Indonesiens. Die Gebührenzahlung ist vor Einreise über das Onlineportal www.lovebali.baliprov.go.id vorzunehmen, weitere Informationen siehe www.lovebali.baliprov.go.id/faq. Für darüberhinausgehende spezifische Fragen zur Einreisegebühr und Unterstützung bei allfälligen technischen Problemen mit dem Online-Gebührenzahlungsportal kontaktieren Sie daher bitte die hierfür zuständige diplomatische und konsularische Vertretungsbehörde der Republik Indonesien, in Österreich die Indonesische Botschaft in Wien, sowie Reiseunternehmen oder Fluglinien.
  • Da sich Einreisebestimmungen laufend ändern können, wenden Sie sich bitte für weiterführende rechtsverbindliche aktuelle Auskünfte an die nach Aufenthaltsland örtlich zuständige diplomatische und konsularische Vertretungsbehörde der Republik Indonesien, in Österreich die Indonesische Botschaft in Wien.
  • Sonstiges: Die Vorlage eines Weiter- bzw. Rückflugtickets kann verlangt werden.
    Bei Einreise mit einem von der Indonesischen Botschaft erteilten längerfristigen Visum wird dringend geraten, die Grenzbehörden darauf aufmerksam zu machen und sofort zu kontrollieren, dass der richtige Einreisestempel verwendet wurde.
    Bei Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer ist eine Geldstrafe von 1.000.000 Rupiah pro Tag in bar zu zahlen, ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Dies gilt auch bei unverschuldeter Aufenthaltsverlängerung (z.B. Unfall oder Krankheit). Für längere Aufenthalte wird ein Aufenthaltstitel benötigt.

    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Allgemeines:

48 Stunden vor Einreise kann auf der Homepage der indonesischen Zollbehörde (https://ecd.beacukai.go.id/) eine elektronische Zollerklärung ausgefüllt werden.

Die Einfuhr von Valuta oder Wertpapieren im Wert oder Gegenwert von mehr als 100 Millionen IDR ist deklarierungspflichtig.

Gegenstände des persönlichen Bedarfs können zollfrei eingeführt werden. Technische Geräte müssen beim Zoll deklariert werden.

Einfuhr von Mobiltelefonen:

Alle Mobiltelefone, Tablets und PDAs müssen bei der Einreise nach Indonesien bei der Zollbehörde registriert werden, damit diese Geräte mit einer indonesischen SIM-Karte benützt werden können.

Folgende Schritte sind für die Registrierung notwendig:

  1. Registrierung über: www.beacukai.go.id/register-imei.html
  2. Nach der Registrierung erhält man einen QR Code; diesen entweder auf dem Handy als Screenshot speichern oder ausdrucken.
  3. Bei Ankunft in Indonesien muss das Gerät physisch beim Zollschalter am Flughafen vorgewiesen werden; benötigte Dokumente: QR Code, Reisepass, Boardingpass sowie gegebenenfalls die österreichische Steuernummer. Die Einfuhr kann zu Gebühren / Zollnachzahlung führen.
  4. Eine Person kann bis zu maximal zwei Geräte registrieren

Folgende Daten sind für die Registrierung über den erwähnten Link erforderlich:

  • Flugnummer
  • Ankunftsdatum (muss genau sein wie auf dem Boardingpass)
  • Reisepassnummer
  • Name
  • Staatsangehörigkeit
  • Steuernummer
  • Aktive E-Mailadresse
  • Marke des Gerät
  • Type des Geräts
  • RAM
  • Speicher-Kapazität
  • Farbe des Geräts
  • IMEI Nummer (Kann durch Eingabe des Codes *#06# im Eingabefeld abgefragt werden; es erscheint die IMEI Nummer auf dem Bildschirm des Gerätes); sofern zwei IMEI Nummern erscheinen, bitte beide Nummern angeben
  • Schätzwert des Gerätes 

Sollten die Geräte nicht registriert werden, ist eine Benützung mit indonesischer SIM-Karte nicht möglich und sie funktionieren nur über WLAN.

Weitere Bestimmungen:

Die Einfuhr von Pflanzen, Büchern, CDs, Videos und bestimmter anderer Güter unterliegt Einschränkungen bzw. der Zensur. Die Einfuhr pornografischer Materialien ist verboten.

Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von Euro-Banknoten oder US-Dollar in bar (am besten möglichst neue, unbeschädigte, ungefaltete Scheine ohne Markierungen), die vor Ort umgetauscht werden können.

Bargeldbehebung an Bankomaten ist mit österreichischen Maestro-Bankomatkarten und gängigen Kreditkarten möglich. Vorsicht vor Kreditkartenbetrug!

Die quarantänepflichtige Einfuhr von Haustieren ist nur mit Importgenehmigung erlaubt.

Die Ausfuhr von mehr als 100 Millionen IDR bedarf einer Genehmigung der Bank of Indonesia.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

http://www.bmf.gv.at/zoll/

 

Abgesehen von den Großstädten und Bali ist eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in weiten Teilen des Landes nicht sichergestellt. 

Auf besonders wirksamen Insektenschutz zur Vermeidung von Tropenkrankheiten (v.a. Zika, Malaria, Dengue) sollte unbedingt geachtet werden. Von Tollwut betroffen sind Bali, Sumatra, Nias, Flores und Sulawesi. Impfstoffe sind lokal nicht immer verfügbar.
Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente zum eigenen Bedarf oder Psychopharmaka angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat sowie einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung samt Übersetzung mitnehmen, da diese sonst als Drogen qualifiziert werden können.
Nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Das Eisenbahnnetz ist auf Java und auf Sumatra teilweise gut ausgebaut. Öffentliche Busse sind, ebenso wie manche Fähren gefährlich. Es kommt immer wieder zu Eisenbahn-, Bus- und Fährunglücken.
In Jakarta werden „Bluebird“- oder „Silverbird“-Taxis empfohlen. Der Autoverkehr kann gefährlich sein, vom Selbstfahren wird abgeraten.
Es gilt Linksverkehr!

Reisende benötigen einen internationalen Führerschein in Kombination mit einem österreichischen Führerschein. Der internationale Führerschein der Kategorie A berechtigt nicht zum Lenken von Mopeds oder Motorrädern, dafür wird ein lokaler Touristenführerschein benötigt.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.

Wegen vulkanischer Aktivität oder Waldbränden kommt es immer wieder zu Sperren der Flughäfen und zu Behinderungen im Flugverkehr und Speedbootverkehr, so dass Reisende sich auf unvorhergesehene längere Aufenthalte und Umbuchungen einstellen, ausreichend Medikamente mitführen und auf ausreichenden Versicherungsschutz achten sollten. Es wird empfohlen die Medienberichte laufend zu verfolgen.
Während der Regenzeit kommt es häufig zu Beeinträchtigungen des Verkehrs wegen Überschwemmungen und Erdrutschen, auch in Jakarta. Der Schiffsverkehr ist während der Regenzeit oft gestört bzw. gefährlich.

Klima:

Heißfeuchtes tropisches Klima mit starken Regenfällen. In weiten Teilen des Landes herrscht von Mai bis Oktober Trockenzeit. Während dieser Monate kommt es immer wieder zu Waldbränden. Regenzeit meist von November bis März.

Indonesien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).

Auf vielen kleinen und flachen Inseln gibt es keinerlei Schutz oder Erhebungen zur Zuflucht vor einem Tsunami. Die Kommunikation ist mitunter nur eingeschränkt möglich, es bestehen nur sehr beschränkte medizinische Versorgungsmöglichkeiten. Im Evakuierungsfall muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden.
NOAA – Tsunami Warning Center  
GDACS – Global Disaster Alert and Coordination System

 

Schon der Besitz geringster Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen. Die Todesstrafe für Drogendelikte wird auch an Ausländern vollstreckt.

Die Rücksichtnahme auf die asiatischen Sitten und Gebräuche sowie auf die religiösen Gefühle wird dringend empfohlen. Indonesien ist über-wiegend islamisch (Ausnahme: Bali).
Gerichtsverfahren und Haftbedingung entsprechen nicht europäischen Standards.

Homosexualität ist nicht strafbar.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes. Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit (dazu kann auch heftiges Küssen zählen) können als Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung geahndet werden.

Die gemeinsame Unterkunft von nicht verheirateten Personen ist im Allgemeinen möglich. In der autonomen Provinz Aceh stehen nach islamischem Strafrecht (Scharia) auch Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Auch öffentliche Prügelstrafen werden verhängt.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Bandung
  2. Jakarta
  3. Surabaya
  4. Yogyakarta


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Bandung

Honorarkonsulat
Jalan Padasaluyu Utara II, No. 3

Telefax:
(+62/22) 201 44 07

Leitung:
SUGIRI Eduard Eddy, Dipl.Ing. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Westjava

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 17.00     Di 09.00 - 17.00     Mi 09.00 - 17.00     Do 09.00 - 17.00     Fr 09.00 - 17.00     Sa 09.00 - 14.00    


Jakarta

Botschaft
Jalan Diponegoro 44, Menteng

Telefon:
Telefax:
(+62/21) 31 90 48 81

Leitung:
LOIDL Thomas, Mag.Dr.iur. | ao. und bev. Botschafter

Amtsbereich:
Indonesien, Timor-Leste

Anmerkung:
auf Bali ad-hoc/Notfall Vertretung durch Schweizer HK (Mo-Fr 9-12 Uhr) https://www.eda.admin.ch/countries/indonesia/en/home/representations/embassy-jakarta/honorary-consulates/consulate-bali.html

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


Jakarta

ASEAN-Sekretariat
Jalan Diponegoro 44, Menteng

Telefax:
(+62/21) 31 90 48 81


Surabaya

Honorarkonsulat
JW Marriott Hotel Surabaya - 3. Stock, Embong Malang 85-89, Surabaya 60261, Ost-Java

Telefax:
(+62/31) 531 9000

Leitung:
SIMON Subroto | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Ost-Java

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 17.00     Di 09.00 - 17.00     Mi 09.00 - 17.00     Do 09.00 - 17.00     Fr 09.00 - 17.00    


Yogyakarta

Honorarkonsulat
Jalan Pekapalan 7, Alun-Alun Utara, Yogyakarta 55000

Telefax:
(+62) 274 412 023

Leitung:
SOELEMAN Sugiharto | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Yogyakarta und Zentral-Java

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    

Botschaft der Republik Indonesien | Honorarkonsulat der Republik Indonesien; Linz | Ständige Vertretung der Republik Indonesien bei Internationalen Organisationen in Wien

Botschaft der Republik Indonesien

Gustav-Tschermak-Gasse 5-7, 1180 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 476 23 - 0
Telefax:
(+43 / 1) 479 05 57
Notruf:
(+43) 676 340 19 46 (Hotline)
Amtsbereich:
Republik Österreich, Republik Slowenien

Parteienverkehr:
Mo - Fr 08.30 - 17.00

Honorarkonsulat der Republik Indonesien; Linz

Wienerstraße 57, 4020 Linz

Telefon:
(+43 / (0)) 732 652 077
Telefax:
(+43 / (0)) 732 652 077 4
Amtsbereich:
Oberösterreich und Salzburg

Parteienverkehr:
Mi 08:30 - 10:30 und nach Vereinbarung.

Ständige Vertretung der Republik Indonesien bei Internationalen Organisationen in Wien

Gustav Tschermak-Gasse 5-7, 1180 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 476 23
Telefax:
(+43 / 1) 479 05 57


Vertrauensanwalt Jupiter GUL LALWANI, S.H.

Kanzlei:
Senior Managing Partner of Legal Nexus Law Firm
Straße:
Palloma Hotel Kuta, Jl. Dewi Sri I No. 8
Stadt:
Kuta, Bali 80361


Sprachkenntnisse:
Indonesisch und Englisch

Vertrauensanwältin Chandra Devi Katharina NUTZ, S.H.

Kanzlei:
Managing Partner of Legal Nexus Law Firm
Straße:
Palloma Hotel Kuta, Jl. Dewi Sri I No. 8
Stadt:
Kuta, Bali 80361


Sprachkenntnisse:
Indonesisch, Englisch und Deutsch

Vertrauensanwalt Dr. Frans Hendra WINARTA, S. H., M. H.

Kanzlei:
Frans Winarta & Partners
Straße:
Kompleks Bukit Gading Mediterania (Florencia) Boulevard Bukit Gading Raya Blok A 15 - 17
Stadt:
Kelapa Gading Permai, Jakarta 14240

Telefax:
(+62/21) 451 66 05
(+62/21) 452 00 83

Sprachkenntnisse:
Englisch, Niederländisch, Indonesisch

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Jakarta
  • Ländercode
    ID
  • Sprache
    Indonesisch
  • Fremdsprachen
    Englisch, Holländisch
  • Währung
    1 Rupiah (IDR) = 100 Sen
  • Zeitunterschied zu MEZ
    +6 bis +8h
  • Elektrischer Strom
    220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Steckerformen uneinheitlich

 

Auslandsservice

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