Jetzt heißt es, Ostern in Isolation noch durchhalten, dann sollen die Corona-Maßnahmen in Österreich schrittweise gelockert werden: Zunächst darf der Handel ab 14. April teilweise wieder öffnen, während die Ausgangsbeschränkungen jedoch bis Ende April verlängert werden und Hotels und Gastronomie frühestens ab Mitte Mai Chancen auf Besserung haben.

Österreich Innsbruck Triumphal Arch

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Weg vom Minimalbetrieb

Seit 16. März herrschen in Österreich mit die strengsten Einschränkungen Europas: der Einzelhandel ist geschlossen, Restaurants sind zu, es gelten strenge Ausgangsbeschränkungen, mancherorts ist Quarantäne verhängt worden, weshalb es einen triftigen Grund zum Verlassen des Hauses braucht und das Aufhalten in Gruppen ist nicht erlaubt. Diese Einschränkungen will die Regierung nun aber schrittweise aufheben, weil die Maßnahmen Wirkung zeigen. Deshalb hat die Regierung verkündet, dass ab 14. April kleine Geschäfte, die weniger als 400 Quadratmeter groß sind, sowie Bau- und Gartenmärkte unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Die Bedingungen dabei lauten: ein Kunde pro 20 Quadratmeter und eine regelmäßige Desinfektion der Verkaufsfläche. Auch staatliche Parks dürfen wieder öffnen, müssen sich allerdings an Eingangsbeschränkungen halten. Ab 1. Mai sollen dann alle anderen Geschäfte, Einkaufszentren und Friseure folgen.

Hotels und Schulen weiter geschlossen

Der Tourismus muss weiterhin pausieren – hier ist eine Lockerung erst für frühestens Mitte Mai vorgesehen. Auch Schulen bleiben so lange zu. Die Matura soll aber stattfinden, weshalb Maturanten ab Anfang Mai als einzige Schüler zurück in die Lehrgebäude dürfen. Die Schul-Situation soll laut der Regierung Ende April noch einmal bewertet werden. Für alle Semester an Universitäten heißt es aber, dass diese komplett digital abgehalten werden müssen.

Ausgangsbeschränkungen bleiben

Außerdem bleiben die Ausgangsbeschränkungen im Land bestehen – sie werden sogar nochmal bis Ende April verlängert. Wer das Haus verlässt und in die öffentlichen Verkehrsmittel steigt, muss künftig einen Mundschutz tragen. Bislang galt diese Pflicht in Supermärkten und Drogerien.

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